Allgemeine Informationen
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Fahrt zur Praxis
Für nahezu alle Patienten unserer Praxis, die eine Chemotherapie oder Bluttransfusion erhalten, können die Fahrten zur Praxis und zurück verordnet werden. Generell muss aber bei jeder Fahrt zugezahlt werden (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro).
Von einigen Krankenkassen wird bei einer sogenannten Serienbehandlung eine Zuzahlung nur bei der ersten und letzten Fahrt gefordert. Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
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Zuzahlungsregelung
Patienten müssen bis zu einer Belastungsgrenze von 2% ihres Bruttojahreseinkommens Zuzahlungen für Medikamente, Fahrkosten und die Praxisgebühr leisten.
Wenn Sie über ein Jahr lang wegen einer schweren chronischen Krankheit in Behandlung sind, wird die Belastungsgrenze auf 1% herabgesetzt. Für die Feststellung der Belastungsgrenze und Anerkennung als chronisch Kranker fordern Sie bitte ein spezielles Formular bei Ihrer Krankenkasse an.
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Reha-Maßnahme
Wir wollen Sie auch bei Fragen zu Reha-Maßnahmen unterstützen. Stimmen Sie den Zeitpunkt der Beantragung unbedingt mit Ihrem Arzt ab, damit die Therapie nicht unterbrochen wird.
Organisatorisch und mit den Antragsformularen hilft Ihnen auch gerne das Team von OnkoRat Berlin e.V. -
Selbsthilfe
Für viele unserer Patienten sind Selbsthilfegruppen eine große Stütze. Diese gibt es inzwischen bei vielen Erkrankungen und sie sind für uns alle – uns Ärzte eingeschlossen – eine wichtige Quelle der Information.
Bitte schauen Sie deshalb unter unseren Link-Hinweisen nach und sprechen Sie uns oder die Beraterinnen von OnkoRat Berlin e.V. an.